Mitglied werden
Ihre drei Schritte zur Mitgliedschaft!
Mitglied bei der |BG|Wangen kann jede natürliche Person, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung sowie der Zulassung durch die Genossenschaft.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens zwei Anteile (zu je 250 Euro) zu zeichnen. Je nach Wohnungsgröße sind weitere Anteile zu erwerben.
Eingezahltes Geschäftsguthaben wird in der Regel mit einer Dividende vergütet.
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell.
Häufig gestellte Fragen
Mieter der |BG|Wangen müssen Mitglied sein. Der Genossenschaft treten Sie in der Regel vor Unterzeichnung des Mietvertrages bei.
Mitglied bei der |BG|Wangen kann jede natürliche Person, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung (hier) sowie der Zulassung durch die Genossenschaft. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens zwei Anteile (zu je 250 Euro) zu zeichnen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens zwei Anteile (zu je 250 Euro) zu zeichnen. Je nach Wohnungsgröße sind weitere Anteile zu erwerben.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres (31. Dezember) gekündigt werden. Die Kündigung (hier) muss in schriftlicher Form zugehen.
Fristgemäß gekündigte Geschäftsanteile werden ausbezahlt, nachdem die Mitgliederversammlung im Folgejahr die Bilanz festgestellt hat.
Die Auszahlung der Geschäftsanteile im Todesfall unterliegt strengen gesetzlichen Bedingungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.