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Hans-Schnitzer-Weg 10 88239 Wangen im Allgäu

Sie sind Mieter, haben Fragen zu Ihrem Mietverhältnis, Frau Veronika Throner und Frau Ulrike Knebl betreuen Sie in allen Mietwohnungs- und Miethaus-Angelegenheiten. Frau Throner erstellt die Betriebskostenabrechnungen für die Wohnungen an den neun Standorten der |BG|Wangen.

Häufig gestellte Fragen zum Mietverhältnis

Im Mietvertrag ist vereinbart, dass der Mieter für die Kosten bestimmter Bagatellschäden beziehungsweise Kleinreparaturen aufkommen muss.

Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Koch-Einrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Rollläden. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall (pro Kostenstelle) den Betrag von 77,00 Euro und jährlich 6 Prozent der Jahresnutzungsgebühr nicht übersteigen. Der Mieter ist von der Kostentragung befreit, wenn er die Bagatellschäden selbst beseitigt.

Etwas anderes gilt, wenn der Mieter einen Schaden selbst verursacht. Wird etwa eine Emaille-Badewanne beschädigt, weil der Mieter einen schweren Gegenstand darauf fallen lässt, oder ist der Abfluss verstopft aufgrund unsachgemäßer Benützung, so haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.

Das SEPA-Formular finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Dialog zum Download. Bitte füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und senden es unterschrieben per Post an die |BG|Wangen zurück. Das SEPA-Formular erhalten Sie aber auch gern zu unseren Öffnungszeiten in der |BG|Wangen-Zentrale im Hans-Schnitzer-Weg 10.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Der Vertrag kann vom Mitglied bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Ja, Sie dürfen. Vorgemerkte |BG|Wangen-Mitglieder haben jedoch Vorrang.

Vereinbaren Sie mit dem Monteur der Firma Minol (unter Telefon 0751 / 359 037) (oder unter www.minol.de) einen neuen Termin oder hinterlegen Sie den Schlüssel bei einem Nachbarn oder dem Hausmeister, der dann die Ablesung zulässt. Zusätzliche Anfahrten des Messdienstes verursachen Kosten, die nicht in den Standardgebühren enthalten sind.

Ja. Sie sind dem Gesetz nach umlagefähig. Aufzugsprüfungen schreibt das Gesetz vor, und zwar jährlich als Hauptprüfung und Zwischenprüfung im Wechsel; je nach Umfang fallen Kosten an. Rauchmelder sind seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Die Legionellen-Prüfung (Überprüfung des Trinkwassers nach der Trinkwasserverordnung)  ist seit 2012 jährlich Pflicht; falls es keine Beanstandungen gibt, kann sie im Drei-Jahres-Rhythmus vorgenommen werden.

Zwischen 30 und 50 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes werden nach einem festen Schlüssel auf die Nutzer verteilt. Grundkosten dienen zur Deckung von Rohrleitungsverlusten, Bereitstellungsverlusten und Fixkosten der Heizanlage, die auch ohne individuelle Wärme- oder Wasserabnahme entstehen. Mit Grundkosten wird auch ein gewisser Ausgleich für wärmetechnisch benachteiligte Wohnlagen geschaffen.

Eine Heizkostenabrechnung ist mit einer Zwischenablesung nicht sofort möglich. Dazu werden die Energie- und Nebenkosten des Gebäudes für das ganze Jahr und die Ablesungen aller Wohnungen benötigt. Die Abrechnung eines ausgezogenen Mieters kann deshalb erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude erstellt werden.

Die Kaltmiete, auch Nettomiete genannt, umfasst, wie der Name es schon erahnen lässt, die kalte Miete einer Wohnung oder eines Hauses und wird vom Vermieter beziehungsweise Eigentümer dafür erhoben, dass der Mieter sein Eigentum nutzen darf. Je nach Region, Baujahr des Hauses und Lage kann die Kaltmiete unterschiedlich hoch ausfallen.

Der Vermieter richtet sich bei der Festlegung der Kaltmiete jedoch nach dem für seine Region gültigen Mietspiegel. Der Mietspiegel ist fest innerhalb des § 558c BGB verankert und zeigt die statistischen Durchschnittszahlen der Kaltmieten einer Region an und wird in enger Zusammenarbeit zwischen Mieter- und Vermieterverbänden und den entsprechenden Städten oder Kreisen bestimmt. Wird die Kaltmiete erhöht, so erfolgt diese Erhöhung im Regelfall innerhalb der ortüblichen Vergleichsmiete, wie die Miete nach dem Mietspiegel auch genannt wird.

Die Warmmiete,  oftmals auch Bruttomiete genannt, werden zu der Kaltmiete noch die anfallenden Nebenkosten hinzuaddiert.  Bei diesen Nebenkosten handelt es sich im Regelfall um die Betriebskosten, welche in der Betriebskostenverordnung geregelt werden. Hierzu zählen unter anderem die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer, die Müllabfuhr, Wasserversorgung und  -entsorgung, Kosten für Versicherungen, Kabelanschluss/Antenne, Gemeinschaftsstrom oder auch Kosten für einen Hausmeister usw. Die Betriebskosten muss der Vermieter zudem jährlich  gemäß den in § 556 BGB  und § 556a BGB mit dem Mieter abrechnen.

Ein weiterer Posten innerhalb der Nebenkosten sind die Kosten für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser. Werden die Kosten für Heizung und Warmwasser vom Mieter direkt an den Lieferanten gezahlt (z.B. bei einer Gas-Etagenheizung) sind diese Kosten kein Bestandteil des Mietvertrages. Auch die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser werden jährlich abgerechnet. Entweder über den Vermieter  oder mit dem Lieferanten selber, abhängig davon an wen diese Nebenkosten gezahlt werden. Haushaltstrom wird direkt mit dem  Lieferanten abgerechnet.

Bei Reparaturen wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale. Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. am Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter Telefon 07522/7958-0.

Es werden die notwendigen Schönheitsreparaturen festgelegt und protokolliert.

Die bei der Vorabnahme festgelegten Schönheitsreparaturen und Vereinbarungen müssen abgeschlossen und erledigt sein. Die Zähler werden abgelesen und die Schlüssel müssen vollständig übergeben werden. Sie als Mieter erhalten ein Protokoll der Wohnungsübergabe.

Ein richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor.

Was Sie beim Heizen und Lüften beachten sollten:

Richtig Heizen: Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich. Morgens die Heizung abstellen und abends voll aufdrehen bringt keine Ersparnis und kein gesundes Raumklima.Türen zu weniger beheizten Räumen halten Sie bitte stets geschlossen. Die Luftzirkulation sollte nicht unterbunden werden, indem Möbelstücke direkt an die Wände gerückt werden. Das ist besonders an Außenwänden wichtig. Lassen Sie einen Mindestabstand von 5 cm, besser noch 10 cm zu diesen Wänden. Um die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht zu verhindern, beachten Sie bitte, das sich keine zu langen Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel vor den Heizkörpern befinden. Durch solche Wärmestaus erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen und bei verbrauchsabhängiger Abrechnung kann Ihr Heizkostenverteiler einen bis zu 20% höheren Verbrauchsanteil registrieren.

Richtig Lüften: Bdarfsgerecht und energiebewusst lüften Sie mit einer "Stoßlüftung". Öffnen Sie Fenster und Türen ca. 10 Minuten um einen Durchzug zu erreichen. Die verbrauchte Luft entweicht und es geht nur sehr wenig Wärme verloren. Diese Lüftung sollte mehrmals am Tag wiederholt werden, jedoch mindestens morgens und abends. Bitte vermeiden Sie während der Heizperiode Dauerlüften und Lüften durch Kippen der Fenster. Gekippte Fenster verursachen einen deutlich höheren Wärmeverlust gegenüber einer gezielten "Stoßlüftung" und fördern in vielen Fällen Schimmelbildung. Hydrometer zum Messen der Luftfeuchtigkeit können Sie gegen eine geringe Gebühr im Fachhandel erwerben.

Die Broschüre ist bei uns in der Geschäftsstelle kostenlos erhältlich.

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